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Leihwaffen
Für den Bezug einer Leihwaffe ist folgendes notwendig:
- Waffenerwerbsschein oder Angehörigkeit der Schweizer Armee
Waffenerwerb
Für den Waffenerwerb (Waffengeschäft, Waffenübernahme oder Leihwaffe) ist folgendes notwendig:
- Waffenerwerbsschein
- Strafregisterauszug
- Kopie ID oder Pass
Ablauf
1. Strafregisterauszug bestellen (Web oder Postschalter)
2. Gesuch für Waffenerwerbsschein ausfüllen (Web)
- pro Waffe ist ein Formular notwendig
3. Unterlagen an die Luzerner Polizei einsenden
4. Nach Erhalt des Waffenerwebsscheins kann die Waffe gekauft werden
- beim Kauf wird der Waffenerwerbsschein (3fach Durchschlagpapier) ausgefüllt
- ein Exemplar geht an die Behörden
- ein Exemplar ist beim Verkäufer oder der Leihstelle
- ein Exemplar ist beim Käufer
- es ist kein zusätzlicher Vertrag zwischen Verkäufer und Händler notwendig
Nachtrag Schusswaffen
Vorhandene Waffen wie z.B. Karabiner mittels Formular melden.
Links
Bundesamt für Polizei Polizeisysteme und Identifikation
Luzerner Polizei Fachbereich Waffen/Sprengstoffe (Downloads Formulare)
Strafregisterauszug
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